Es fehlt das Interesse an plausiblen Zahlen

Möser | Mit der Reform zur Grundsteuer und der damit einhergehenden Neubewertung aller Grundstücke in der Bundesrepublik Deutschland äußerte der Gesetzgeber den Willen einer Einkommensneutralität in den Kommunen. Was er damit meinte, wurde nach Inkrafttreten der neuen Grundsteuergesetzgebung klar. Viele Neubewertungen von vor allem bebauten Grundstücken führten zur höheren Grundsteuerbescheiden und damit zu einer Mehrbelastung vor allem von Familien und Eigenheimeigentümern.

Dem wollte die Fraktion Bürger für Bürger Möser (BfB) frühzeitig entgegenwirken und fragte bereits im September 2024 nach aktuellen und zukünftigen Schätzungen der Grundsteuereinnahmen der Gemeinde Möser. Diese veröffentlichte die Gemeinde am 27. September 2024 auf zwei Seiten – Datei: Information Grundsteuerreform 27.09.2024. Darin enthalten die Grundsteuerdaten der Jahre 2023, 2024 und die vorläufigen Schätzungen für die Grundsteuereinnahmen und Steuerobjekte für 2025.

Weiter enthalten waren die Anzahl der Steuerobjekte der Grundsteuerklassen A (Wald und landwirtschaftliche Flächen) und der Grundsteuerklasse B (bebaute Grundstücke), sowie die Grundsteuereinnahmen aus den Jahren 2019 und 2024.

Schon damals zeichneten sich Grundsteuermehreinnahmen von 6576 Euro von 2023 auf 2024 ab.

Mit dem Jahr 2025 zeigte sich schnell, dass diese Steuermehreinnahmen mit der Grundsteuerreform und den neu berechneten Grundsteuerwerten aller Grundstücke erheblich steigen würden. Der Gesetzgeber im Land Sachsen-Anhalt reagierte mit einer Gesetzesänderung, um vor allem dem Willen des Bundesgesetzgebers zur Einkommensneutralität entsprechen zu können. Hausbesitzer sollten von der Änderung profitieren.

Die Lösung für den Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt lag in einer Splittung der sogenannten Hebesätze für die Grundsteuer B. So sollten Kommunen zukünftig zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken differenzieren können. Ein entsprechendes Gesetz wurde daraufhin auf Landesebene erlassen.

Die BfB-Fraktion sah darin eine Möglichkeit Mehrbelastung von Familien zu unterbinden und stellte bereits am 24. Oktober 2024 einen entsprechenden Antrag auf Splittung des Hebesatzes Grundsteuer B in Nichtwohngrundstücke und Wohngrundstücke. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit durch den Gemeinderat beschlossen. Schon damals war klar, die Gemeinde Möser würde im Jahr 2025 mehr als 100.000 Euro Grundsteuermehreinnahmen durch die Grundsteuerreform verbuchen können.

Siehe hierzu unseren Beitrag: „Weiterer Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit getan“

 

Gemeinde lässt sich Zeit bei der Umsetzung

Doch statt die Satzungsänderung nach dem Gemeinderatsbeschluss zügig umzusetzen, reagierte die Gemeinde Möser nicht. Erst im Mai 2025 musste die Gemeinde dann doch den Beschluss des Gemeinderates zur Splittung der Hebesätze umsetzen nachdem die BfB-Fraktion im April 2025 einen neuerlichen Antrag zur Splittung der Hebesätze Grundsteuer B einbrachte und die restlichen Gemeinderatsmitglieder so an ihren Beschluss und die Arbeitsanweisung an die Gemeinde Möser erinnert wurden. Die Arbeit für die BfB-Fraktion war jedoch noch nicht beendet, denn eine Änderung der Hebesatzsatzung war noch immer nicht erfolgt. Mit der Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2025 erfolgte die Debatte zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Möser – sie stellen die fiskalische Grundlage für Einnahmen, Ausgaben und Investitionen im Jahr 2025 in der Gemeinde Möser und ihren Ortschaften. Diese Debatte nutze die BfB-Fraktion um noch einmal auf den noch immer nicht umgesetzten Beschluss zur Splittung der Grundsteuer B zu verweisen.

Siehe hierzu unseren Beitrag: „Finanzpolitische Vernunft setzt sich durch“

 

Das Geld ist weg, trotz anderer Bekundung

Gleichzeitig fragte die BfB-Fraktion nach den aktuellen Zahlen aus den Grundsteuermehreinnahmen in 2025. Hierbei versicherte der Bürgermeister: „Die bisherigen, sich abzeichnenden Mehreinnahmen aus der Grundsteuer seien nicht in den Haushalt eingeflossen und demnach zurückgestellt.“ Die aktuellen Zahlen jedoch sollte die Gemeinde bis zum 30. September 2025 bereitstellen. Durch die selbst verordnete Sitzungssommerpause blieb der Arbeitsauftrag jedoch in der Gemeindeverwaltung unberücksichtigt. Erst ein elektronischer Hinweis auf Bereitstellung brachte Erfolg. Am 1. September 2025 veröffentlichte die Gemeinde Möser neue Zahlen zu Grundsteuerobjekten und Grundsteuereinnahmen verglichen zwischen den Jahren 2024 und 2025. Schon einen Tag später, am 1. Oktober 2025 änderte die Gemeinde ihre Veröffentlichung. Von den bisher beschriebenen Grundsteuermehreinnahmen von 109.201.05 Euro verfügte die Gemeinde nun nur noch über rund 34.000 Euro. Dies veranlasste die BfB-Fraktion im Hauptausschuss einen Fragenkatalog an die Gemeinde zu überreichen.

Siehe hierzu unseren Beitrag: „Wer sich kümmert ist der Böse“

Für die Gemeinderatssitzung am 28. Oktober 2025 reichte die BfB-Fraktion dann zwei Anträge ein. In einem forderte die BfB-Fraktion von der Gemeindeverwaltung plausible Zahlen zur Grundsteuer bis zum 30. November 2025 vorzulegen. Mit dem zweiten Antrag wollte die BfB-Fraktion eine Senkung der Grundsteuerhebesätze für Wohngrundstücke um die Grundsteuermehreinnahmen und damit eine Steuerentlastung für die Bürger der Gemeinde erreichen. Doch bevor die Anträge im Gemeinderat behandelt und diskutiert werden konnten, stellte die Gemeinde eine nun vierte Version zur Grundsteuer als Stellungnahmen zum Fragenkatalog des BfB zur Verfügung. Datei: „Stellungnahme zum Fragenkatalog BfB“

Aber auch diese Zahlen waren einmal mehr nicht plausibel. Sie unterschieden sich in Teilen erheblich von den bisherigen von der Gemeinde veröffentlichen Zahlen und brachten mehr Fragen als Antworten.

Zudem stellte die Gemeinde die Beantwortung der Fragen, die sie als Stellungnahme bezeichnete nicht den Fraktionen zur Kenntnisnahme zur Verfügung, sondern legte diese dem Antrag der BfB-Fraktion auf Herausgabe plausibler Zahlen bei. Eine indirekte Abwehr des BfB-Antrages und damit vermutlich ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Gemeinde.

 

Keine der Zahlen ist erklärbar

Zwar versucht die BfB-Fraktion in der Gemeinderatssitzung mit einer Tischvorlage die anderen Gemeinderatsmitglieder und Fraktionen abzuholen und die unplausiblen Zahlen zu erklären, doch die Fraktion SPD/Link und die Mehrheit der CDU-Fraktion lehnten den Antrag auf Herausgabe plausibler Zahlen ab.

So bleibt ungeklärt warum es im Jahr 2023 173 Objekte in der Grundsteuer A, 2024 170 Objekte in der Grundsteuer A und 2025 plötzlich 587 Objekte in der Grundsteuer A gibt. Gleichzeitig konnte so nicht geklärt werden, warum noch im Jahr 2024 170 Objekte in der Grundsteuer A 57.276,82 € Steuereinnahmen bewirkten, 2025 dann aber 587 Objekte nur noch Grundsteuern von 47.319,93 € in die Gemeindekasse fließen lassen.

Geklärt werden konnte ebenso nicht, warum die bisher von der Gemeinde benannten nicht beschiedenen Grundsteuerobjekte 2025, die noch am 1. Oktober mit 479 benannt wurden, plötzlich auch Objekte betrafen für die bereits Grundsteuerbescheide erlassen wurde, die nun aber Änderungsbescheide erhielten. Ein klarer Fall von Desinformation durch die Gemeinde.

Ebenfalls nicht geklärt werden konnte unter den Gemeinderäten, warum die Gemeinde am 27. September 2024 die Einnahmen aus der Grundsteuer B mit 846.146,00 € bezifferte, am 30. September 2025 und 1. Oktober 2025 in ihren Veröffentlichungen die Einnahmen aus der Grundsteuer B mit 847.454,80 € benannte und nun mit der Stellungnahme zum Fragenkatalog des BfB eben jene Grundsteuereinnahmen B plötzlich nur noch 797.753,75 € betrugen.

Viele Ungereimtheiten hätten an diesem Abend besprochen und zur Klärung an die Gemeinde gegeben werden können, doch die Ablehnung auf Veröffentlichung plausibler und nachvollziehbarer echter Zahlen war von den anderen Fraktionen nicht gewollt.

 

Grundsteuersenkungen passé?

Da der Gemeinderat den Antrag auf plausible Zahlen mit acht Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und zwei Enthalten nach namentlicher Abstimmung ablehnte, konnte auch der zweite BfB-Antrag auf Senkung der Grundsteuern nicht behandelt und beschlossen werden. Die BfB-Fraktion sah sich gezwungen den Antrag zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss zu verweisen, um dessen Ablehnung und einen mindestens sechs monatigen Stillstand zu verhindern. Dabei drängt die Zeit, denn bis zum 31. Dezember 2025 muss der Gemeinderat die Senkung der Grundsteuerhebesätze beschlossen haben will er die Wohngrundstückseigentümer steuerlich entlasten und dem Willen der Bundes- und Landesregierung auf Einkommensneutralität nachkommen. Ob es dazu kommt wird die letzte Gemeinderatssitzung im Jahr 2025 am 2. Dezember 2025 entscheiden. Die Bürger für Bürger (BfB) dran und werden alles für die Bürgern, mit den Bürgern und durch die Bürger selbst tun. Eine Aussage ließ dann zum Ende der Gemeinderatssitzung aufhorchen. Der Gemeindebürgermeister erklärte, dass alle Einnahmen aus den Grundsteuern dem allgemeinen Haushalt und der Deckung der Haushaltsverpflichtungen zufließen, weshalb er einen entsprechenden Beschluss zurückweisen würde. Was der Gemeindebürgermeister damit verdeutlichte – seine noch am 24. Juni 2025 getätigte Aussage „die Grundsteuermehreinnahmen seinen im Haushalt zurückgestellt“, entsprach nicht der Wahrheit oder entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Wortbruch könnte hier die passende Bezeichnung sein!

Dateien:

Grundsteuerauswertung 2025 -Stand 01.10.2025

Information Grundsteuerreform 27.09.2024

BfB-Antrag auf Senkung der Hebesatzsätze Grundsteuer B2

BfB-Fragenkatalog zu Grundsteuerdaten 07.10.2025

BfB-Antrag auf Offenlegung plausibler Zahlen

Stellungnahme der EG mlser zum BFB-Fragekatalog

Aktuelle Neuigkeiten