Wer zahlt ohne Haushalt

Wer zahlt ohne Haushalt?

Möser | Auf der jüngsten Sitzung des Ortschaftsrates Möser gab es Diskussionen darüber, ob ein Ortschaftsrat Mittel per Beschluss vergeben könne, wenn diese Mittel durch die Gemeinde gar nicht vorhanden sind?
Dabei ging es um die vertraglich zugesicherten Ortschaftsmittel, die der Möseraner Ortsbürgermeister gern schon vor Inkrafttreten eines Haushaltes, verbindlich, an die Vereine verteilt hätte.
Die BfB-Fraktion im Ortschaftsrat sah dies kritisch und brachte einen Änderungsbeschluss zum Tagesordnungspunkt ein.
Darin hieß es:
„Der Ortschaftsrat Möser beschließt vorbehaltlich der Bestätigung des Haushalts 2025 der Gemeinde Möser durch den Landkreis Jerichower Land und der Bestätigung durch den Gemeinderat der Gemeinde Möser die Vergabe der Ortschaftsmittel als finanzielle Unterstützung“

Damit, so Ortschaftsrat Thomas Müller (BfB) sollte ein Haftungsausschluss für die Ortschaftsräte selbst entstehen, die sonst für die beschlossenen Mittel durch die Vereine aufkommen könnten.

Gleichzeitig verwies er darauf, dass die Beschlüsse zu den beantragten Ortschaftsmitteln nicht in einem einzigen Tagesordnungspunkt und damit im Block erfolgen könnten, da jeder Antrag auch einen Beschluss und damit einen eigenen Tagesordnungspunkt voraussetze. Weil es für Ratsmitglieder, die gleichzeitig leitende Funktionen an anderer Stelle übernehmen, laut Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ein Mitwirkungsverbot, Paragraph 33, gibt, müssen sich diese dann vor Aufruf des Tagesordnungspunktes aus der Sitzung zurückziehen und währen somit von der Diskussion und den Beschlüssen zu allen weiteren Anträgen auf Ortschaftsmittel ausgeschlossen. Dies würde die Rechtsstellung der Mitglieder der Vertretung unmittelbar negativ beeinflussen.

„Uns ist bewusst, dass die Vereine mit den Ortschaftsmitteln in ihren jeweiligen Haushalten rechnen, dennoch können wir kein Geld verteilen, das wir nicht in Anspruch nehmen können“, erklärt Thomas Müller das Vorgehen des BfB im Ortschaftsrat.

Dem Änderungsantrag des BfB stimmte der Ortschaftrat einstimmig zu. Eine Änderung der Tagesordnung und damit zusätzliche Tagesordnungspunkte für jeden einzelnen Antrag auf Ortschaftsmittel konnte nicht erfolgen. Weshalb innerhalb des Tagesordnungspunktes Antrag für Antrag beschlossen wurde.

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