Von Flächen und Steuern in der Gemeinde Möser

Möser | Am 29. Oktober fand die Sitzung des Gemeinderat der Gemeinde Möser statt.
Hier berichten wir über die wichtigsten Themen und Beschlüsse.

Leitgedanken zu Freiflächenphotovoltaik dank BfB robuster

Mit dem Vorlegen geänderter Leitgedanken zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPVA) in der Gemeinde Möser hatte sich am 15. Oktober bereits der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Möser beschäftigt. Hier hatte die BfB-Fraktion verschiedene Änderungsanträge zu den Formulierungen der Leitgedanken gestellt, die diese robuster gegenüber den Bauherren von FFPVA machen. So wurden Worte wie „kann“ und „soll“ durch „muss“ und „sind“ ersetzt. Damit wurden viele schwammige Formulierungen, die keine wirklichen Verpflichtungen darstellten beseitigt und so klare Aufgaben und Forderungen implementiert.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses berieten zudem über einen weiteren Änderungsantrag einer Fraktion, der ebenfalls Eingang in die Leitgedanken zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik (FFPV) fand. So hatte nun also der Gemeinderat über die geänderte Fassung zu beschließen. Nicht aber, ohne noch eine weitere redaktionelle Änderung vorzunehmen. Neben dem Elberadweg, als schützenswerte touristische Route, wurde auch der Telegrafenradweg als eine solche aufgenommen.
Ein Antrag des Einzelabgeordneten Schweigel, alle Textstellen in den Leitgedanken zu streichen, die Gesetzestexte wiederholen, wurde von der Mehrheit des Rates mit dem Hinweis abgelehnt, dass sich auch Bürger über die Leitgedanken ein Bild von den Möglichkeiten machen können müssen. Dies würde beim Wegfall aller Gesetzestexte unmöglich, da der Bürger so gezwungen wäre, diese fehlenden Formulierungen eben in den entsprechenden Gesetzen nachzuschlagen. Ein Umstand, dem der Gemeinderat in seiner Mehrheit dem Bürger nicht auferlegen wollte. So wurde der Änderungsvorschlag abgelehnt.
Die gesamte Änderung der Leitgedanken jedoch bei einer Enthaltung beschlossen.

Solaranlagen auf den Rieselfeldern?

Wie wichtig das BfB-Thema FFPV noch immer ist, zeigte bereits in der Einwohnerfragestunde der Versuch einer Anfrage eines Herren, der kein Einwohner der Gemeinde Möser ist. Trotz Untersagung in der Einwohnerfragestunde sein Ansinnen vortragen zu können, setzte sich die Person darüber hinweg und fragte ohne Berechtigung in den Raum, ob den Ratsmitgliedern bekannt sei, dass der Pächter der Rieselfelder (Fläche zwischen Möser und Lostau) auf diesen die Entwicklung mit FFPVA plane. Die Gemeinderatsmitglieder wussten um die Idee, hatten dazu in der Vergangenheit bereits im Haupt- und Finanzausschuss, im Bauausschuss und im Gemeinderat dem Ansinnen eine Absage erteilt. Auch deshalb, weil die Anfrage dazu nach der Einigung der Fraktionen in der Arbeitsgruppe „Freiflächenphotovoltaik“ erfolgte, in der die zukünftigen Flächen für FFPVA ebenso festgelegt wurden, wie die maximale Anzahl landwirtschaftlicher Fläche in der Gemeinde Möser, die mit FFPVA bebaut werden könnten. Diese liegt bei fünf Prozent.

Abwägungen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes beschlossen

Sodann konnten auch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger zur Auslegung und Planung des Vorentwurfes zum Flächennutzungsplan (FNP) und deren Abwägungen durch die Gemeinde Möser, durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Ein weiterer Beschluss zum Thema Flächennutzungsplan bezog sich auf die öffentliche Auslegung des nunmehr vorliegenden Entwurfs zur ersten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möser und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger.
Im Vorfeld hatte hierzu Stefan Schweigel einen Änderungsantrag mit mehreren Punkten eingebracht, der vom BfB zuvor sorgfältig beraten und durchgearbeitet wurde. Im Gemeinderat selbst gab es dann allerdings keine Mehrheiten aus den Fraktionen SPD/Linke, AfD und CDU, den Antrag als solchen zu behandeln, da, wie von einer Gemeinderätin mitgeteilt wurde, die meisten den Inhalt wohlmöglich nicht einmal verständen. Auf Antrag des BfB wurde daraufhin dem anwesenden Ingenieurbüro, das für die Erstellung des Flächennutzungsplanes beauftragt ist, das Wort erteilt. Sein Vertreter nutze die Gelegenheit, um die einzelnen Punkte des Antrages zu bewerten. Der Vertreter des Ingenieurbüros kam dabei zu den einzelnen Antragspunkten zu denselben Ergebnissen wie der BfB. Da der Antrag aber für den neu erarbeiteten 1. Entwurf des FNP galt, wurde dem Antragsteller vonseiten der Ratsmitglieder nahegelegt, den Antrag zurückzuziehen und ihn bei der Auslegung des Entwurfes zum FNP als Stellungnahme einzureichen. Andernfalls, so die Befürchtung, würden all die vom Planungsbüro benannten richtigen Punkte für den Rat in den nächsten sechs Monaten (Antragssperre) nicht erneut aufgegriffen werden können. Schweigel blieb bei seinem Änderungsantrag, der sodann mit nur einer JA-Stimme und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt wurde. Dem Auslegungsbeschluss selbst wurden sodann mehrheitlich zugestimmt.

Grundstückssteuern BfB mit Lösungsvorschlag

Ebenso wichtig wie die Flächenentwicklung der Gemeinde Möser und damit das zukünftige Landschaftsbild, ist die Entwicklung der Steuerlast für die Einwohner der Gemeinde. Mit der Grundsteuerreform waren alle Grundstückseigentümer aufgefordert worden eine Neubewertung ihrer Grundstücke vornehmen zu lassen. Laut Kämmerin Karin Petzold kamen dazu aus dem Finanzamt bisher 86 Prozent Rückmeldungen, mit denen die Gemeinde die Grundsteuern für das nächste Jahr bestimmen konnte. Hierbei zeigte sich, dass trotz des Fehlens von noch immer mehr als 600 Grundstücken steuerliche Mehrbelastungen von rund 98.000 Euro auf die Grundstückseigentümer und Mieter zukommen. Ein Umstand, den der BfB so nicht belassen will. Der Aussage der Kämmerin der Gemeinde Möser, die fehlenden rund 600 Grundstücke, die noch nicht in die Berechnung des Grundsteueraufkommens der Gemeinde Möser für das Jahr 2025 eingeflossen sind, würden den bisherigen Plusbetrag von rund 98.000 Euro auf null senken, schenkt der BfB keinen Glauben.
Deshalb stellte die BfB-Fraktion in der Gemeinderatssitzung den Antrag, in der zu beschließenden Änderung der Hebesatzsatzung, in der vor allem ein Passus zu Minderabgaben eingeflochten werden sollte, einen weiteren Paragrafen aufzunehmen. Darin sollte eine Differenzierung der Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) in privat und gewerblich Grundstücke vorgenommen werden, um so über die beiden dann vorhandenen Hebesätze eine Steuerung der Steuerbelastung für die Bürger zu ermöglichen. Der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt hatte hierfür erst vor kurzem die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen. Wie die Kämmerin mitteilte, wäre dies ohne weiteres und ohne größeren Aufwand machbar. Der entsprechende Paragraf könnte in die Änderung der Hebesatzsatzung aufgenommen werden. Die dann beiden Hebesätze für private und gewerbliche Grundstücke würden bis zu einem Beschluss des Gemeinderates zunächst gleich hoch angesetzt. Trotz dieser positiven Beurteilung, lehnte die Mehrheit des Gemeinderates einen Beschluss über den Änderungsvorschlag des BfB ab. Stattdessen wurde mit dem Hinweis, dass es sich um eine neue Rechtsstellung handelt und sich die anderen Fraktionen nicht mit dieser Thematik ausreichend beschäftigt hätten, der Vorschlag unterbreitet, den Änderungsantrag in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Diesem Vorschlag stimmte der BfB zu, um die Möglichkeit für die Bürger nicht zu verlieren, die zusätzliche Steuerbelastung, die mit der Grundsteuerreform auf eine Mehrheit zukommt, nach unten zu regulieren.
Die Änderung der Hebesatzsatzung wurde sodann einstimmig beschlossen.