Gemeindehaushalt 2024 – Sondervermögen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit
Eine kaufmännische Grundregel besagt, dass man immer mehr einnehmen soll als man ausgibt.
Dieser Grundsatz sollte auch auf kommunaler Ebene in Möser gelten.
Ist aber leider nicht so.
Mittlerweile wurde der Haushalt 2024 durch Beschluss des Gemeinderates vom 14.5.2024 bestätigt.
Der Beschluss wiederum ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein weiterer Kredit in Höhe von 4.218.900 € mit einer Laufzeit von 30 Jahren aufgenommen werden kann, damit Verpflichtungen nachgekommen werden kann, welche die Gemeinde bereits eingegangen ist. Diese Verpflichtungen beinhalten u.a. Auftragsvergaben in der Vergangenheit mit Fertigstellungen oder Teilfertigstellungen im aktuellen Haushaltsjahr oder in der Zukunft und auch tariflich bedingte Gehaltsanpassungen der Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung.
Trotz der erneuten Kreditaufnahme wird auch in diesem Haushaltsjahr ein Defizit in Höhe von 740.800 € geplant. Auch die mittelfristige Planung bis 2027 sieht nicht zuversichtlich aus.
Für die zusätzliche Kreditaufnahme entstehen zusätzliche Belastungen (Zinsen, Tilgung). Diese betragen , z.B., für das Jahr 2025 ca. 280.000 €.
Die pro Kopf Verschuldung steigt von 636,08 € je Einwohner Ende 2023 auf 1.101,73 € je Einwohner. Der Gesamtschuldenstand wächst damit auf ca. 9,3 Mio. Euro.
In der freien Wirtschaft wäre das mit Sicherheit kein Business Case, der für Investoren, Mitarbeitende und Kunden akzeptierbar ist.
Der aktuelle Haushalt beinhaltet leider keine Aussage, wie heute und in der Zukunft eine Kostendeckung erreicht werden soll.
Es wurde bei den geplanten Ausgaben (Investitionen) zwar mittlerweile priorisiert, jedoch nur mit Bezug auf den zeitlichen Ablauf.
Selbst wenn für verschiedene Vorhaben Fördermittel (aus Steuereinnahmen und anderen Schulden finanziert) zur Verfügung stehen, muss normalerweise vor die Frage beantwortet werden, wie die Eigenanteile der Gemeinde finanziert werden sollen.
Die in normalen Einnahmequellen (ordentliche Erträge) sind i.d.R. Steuern, Gebühren, Abgaben, ggf. Zuschüsse und Spenden.
Auch in diesem Bereich fehlt es an Fantasie, wie dieser Bereich optimiert werden kann.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Aufsichts- und Kontrollfunktion des Gemeinderates stärker ausgeübt werden muss. Ein „weiter so wie bisher“ kann nicht funktionieren.
In Zeiten knapper Kassen müssen Investitionen permanent und nach klaren Kriterien vor Auftragsvergabe überprüft werden. Leider sind nicht alle Wünsche erfüllbar.
Wir als BfB mischen uns weiter ein und bleiben am Ball.
Viele Grüße
Thomas Müller
Stellv. Vorsitzender