Weiterer Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit getan
Möser |Am 24. Oktober 2024 beantragte die Fraktion Bürger für Bürger Möser (BfB) im Gemeinderat Möser die Splittung der Grundsteuerhebesätze von bebauten Wohngrundstücken und bebauten gewerblich genutzten Grundstücken. Anlass des Antrages waren Zahlen der Gemeinde Möser wonach durch die Grundsteuerreform für die Gemeinde Möser Mehreinnahmen von rund 100.000 Euro im Jahr 2025 zu erwarten waren. Für den BfB ein klarer Verstoß gegen die vom Gesetzgeber geforderte Einkommensneutralität. Demnach sollten keine Mehreinnahmen in den Städten und Gemeinden durch die Neubewertungen der Grundstücke erfolgen. Der Gemeinderat Möser folgte der Argumentation des BfB und stimmte dem Antrag mit nur einer Enthaltung bei keiner Gegenstimme zu. Damit war ein Grundsatzbeschluss erfolgt, der die Gemeindeverwaltung dazu aufforderte, die Hebesatzsatzung der Gemeinde Möser entsprechend anzupassen und die geänderte Satzung in einem Amtsblatt zu veröffentlichen.
Dem Arbeitsauftrag durch den Gemeinderat Möser kam die Verwaltung der Gemeinde Möser bis zum April 2025 nicht nach, weshalb die BfB-Fraktion einen neuerlichen Antrag zur Aufteilung der Hebesätze für bebaute Grundstücke einbrachte, in dem die Änderung der gemeindlichen Hebesatzsatzung im Wortlaut formuliert war. Der BfB kam damit der Gemeinde bei der Erledigung ihrer durch den Gemeinderat auferlegten Aufgaben entgegen.
In der nun am 29. April durchgeführten Sitzung des Hauptausschusses fand der Antrag des BfB eine Mehrheit. Der BfB-Antrag wurde damit in den Gemeinderat verwiesen. Somit können nun die Gemeinderäte über die Änderung der Hebesatzsatzung abstimmen, mit der eine Senkung der Hebesätze und damit der Grundsteuern für bebaute Wohngrundstücke möglich wäre.
Arbeitsanweisung ignoriert
Bei der Diskussion um den BfB-Antrag in der Sitzung des Hauptausschusses kam zudem ans Licht, dass die Gemeinde Möser eine eigene Beschlussfassung und Änderung der Hebesatzsatzung absichtlich zurückhielt. Dies geschah trotz des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Oktober 2024. Damit wurde eine klare Arbeitsanweisung des Gemeinderates wissentlich und absichtlich durch die Verwaltung ignoriert. Als Begründung führte die Verwaltung unter anderem an, dass in der für steuerliche Belange genutzten Software eine Trennung von bebauten Wohngrundstücken und solchen, die gewerblich genutzt werden, nicht implementiert wäre. Zudem würden seit mehr als einem halben Jahr rund 800 Datensätze zur Erstellung von Grundsteuerbescheiden fehlen. Wie viele genau, dies konnte die Verwaltung auch auf Nachfrage nicht beantworten. Damit bleibt die Frage weiterhin ungeklärt, wie hoch das Mehr an Steuereinnahmen durch die Neubewertung von Grundstücken für das Jahr 2025 ausfällt. Dem Gemeinderat wird damit die Möglichkeit genommen, über die Senkung von Hebesätzen und die steuerliche Entlastung der Eigentümer von bebauten Wohngrundstücken zu entscheiden, um am Ende die vom Gesetzgeber geforderte Einkommensneutralität in Bezug auf die Grundsteuern zu erreichen.