Lärm und Straßenbau bestimmende Themen

Der Hauptausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Möser tagte am 29.10.2024 eine Stunde vor dem Gemeinderat selbst. Hier ging es vor allem um einen Beschluss zur vertraglichen Regelung zwischen der Gemeinde Möser und dem Landesstraßenbaubetrieb (LSBB) für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Möser. Da im nicht öffentlichen Teil behandelt, könnten wir Details zur Vereinbarung wegen der Verschwiegenheitspflicht hier nicht nennen. Nur so viel: Im Vorhinein hatten sich die Fraktionen SPD/Linke, BfB Möser und CDU auf einen gemeinsamen Änderungsantrag mit sieben Punkten geeinigt, die die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig in den Gemeinderat zur Abstimmung verwiesen.

Im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung hatte Bürgermeister Marko Simon vor dem Verweisen des Lärmaktionsplanes in seiner vierten Stufe, in den Gemeinderat, berichtet, dass sich die Fraktionen darüber verständigt hätten, dass ein wirksamer Lärmschutz für die Einwohner der Gemeinde Möser nur dann ermöglicht werden könne, wenn die Einwohner selbst Klage gegen bestimmte Baulastträger einreichen. Dies war in der Vergangenheit in der Gemeinde Biederitz entlang der Bahnstrecke durch eine Bürgerinitiative geschehen. Da die Gemeinde Möser bei ihrer Lärmaktionsplanung nur die eigenen Straßen betrachten kann, nicht aber die Bundesautobahn und die Schienennetze, gäbe es über den Lärmaktionsplan für die Gemeinde keine Möglichkeiten Forderungen zu stellen. Zudem, so Simon würden sich die Baulastträger der Bundesautobahn und der Schienennetze hinter veralteten Berechnungen verstecken. Um diese Verstecke zu minimieren, will die Gemeinde bei zur Verfügung stehenden Finanzmitteln ein Fachbüro engagieren, welche mit modernen und beweissicheren Methoden die tatsächlichen Lärmbelastungen ermittelt. Die so gewonnen Informationen sollen dann den Bürgern für eigene Klagebemühungen zur Verfügung gestellt werden.
Für den BfB Möser ist der Lärmschutz ein wichtiges Thema, weshalb wir hier die Gemeinde regelmäßig an ihre Zusage zur Erstellung von echten Lärmdaten über ein Fachbüro erinnern werden.